AGB
1 ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der treaction AG (im Folgenden: „treaction“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde(n)“). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als treaction ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten ab dem 01.01.2022, die vorherige Version der AGB vor dem 01.01.2022 findet sich hier.
2 LEISTUNGSGEGENSTAND
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem von treaction übermittelten und vom Auftraggeber angenommenen Angebot.
- Software wird grundsätzlich als ASP-Service (ASP – Application Service Provider) oder SaaS (Software as a Service-Modell) bereitgestellt. Die Software verbleibt daher auf Servern von treaction oder von ihr beauftragten Dritten, der Auftraggeber erhält ein Recht zur Nutzung der Software über ein Webinterface. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte (Installation auf eigenen Computersystemen, Änderung der Software, Bereitstellung des Source Code, Recht zur Änderung und/oder Weitergabe der Benutzerdokumentation etc.) werden dem Auftraggeber in keinem Fall eingeräumt. Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Zur einfacheren Anbindung von weit verbreiteten Content-Management Systemen (CMS), Shopsystemen oder ERP-Warenwirtschaftssystemen werden eine Reihe von kostenloser PlugIn/Apps angeboten. Diese PlugIns/Apps erleichtern die Nutzung der Software im ASP-/SaaS-Service. Abweichend werden die PlugIns/Apps beim Kunden oder einem vom genutzten ASP-/SaaS-Service eines Dritt-Anbieters.
- Eine Weitergabe von Software-Nutzungsrechten an Dritte ist nur erlaubt, wenn der Kunde zuvor das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von treaction eingeholt hat.
- Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- oder Software obliegt dem Kunden. Die erfolgreiche Zustellung von E-Mails wird von treaction nicht gewährleistet.
- Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Serverhosting, Anbindung an das Internet etc.) kann treaction Dritte beauftragen.
3 LEISTUNGSKATALOG
Die treaction AG bietet ihren Kunden folgende Dienstleistungen an. Alle Preise zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer:
Nutzen Sie unsere Erfahrungen aus einer Vielzahl von erfolgreichen Kundenprojekten. Wir bieten Agenturleistungen an für
- SEM – Suchmaschinen-Marketing – bezahlte Text-Anzeigen, Shopping und Optimierung der organischen Suchergebnisse
- E-Mail-Marketing & Marketing Automation – Abwicklung von E-Mail-Marketing als FullService, Gestaltung von E-Mail-Vorlagen, Schulungen uvm.
- Web Design
- eCommerce – Wir bauen und betreiben keine Online-Shops für Kunden, unterstützen jedoch beim Einrichten des Trackings, Pflege von Inhalten, Installation unserer PlugIns zur Unterstützung des Suchmaschinen- & E-Mail-Marketings
Neben den Agentur-Leistungen bieten wir eigene Online-Marketing-Technologie unter der Marke Marketing-In-One an. Marketing-In-One bietet eine Vielzahl von Funktionen vor allem in den Bereichen
- E-Mail-Marketing
- Marketing Automation
- Landing Pages
- Popups
- Reportings & Analysen
Alle angegeben Preise sind Netto-Preise zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland.
Der Leistungskatalog ist gegliedert in die Leistungsbereiche
- 101 – SEA/PPC – alle Leistungen rund um bezahlte Online-Marketing-Kampagnen
- 102 – SEO – alle Leistungen zur Verbesserung der Positionen in den organischen Suchergebnissen
- 103 – Technologie – alle Technologie-Leistungen – welche als ASP-/SaaS angeboten werden insbesondere alle Leistungen rund um die Plattform Marketing-In-One
- 104 – E-Mail-Marketing – Alle Agenturleistungen rund E-Mail-Marketing und Marketing Automation
- 105 – Web Design – Alle Web Design Leistungen wie Design, Gestaltung von E-Mail-Vorlagen, Landing Pages
- 106 – Shopsysteme / CMS – Leistungen rund um CMS / Shopsysteme insbesondere Einrichten des Tracking, Content-Pflege
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4 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
- Der Kunde bestellt die Vertragsprodukte und Dienstleistungen, ohne dabei an Formerfordernisse gebunden zu sein (z.B. per E-Mail, Fax oder online über ein Bestellformular). Ein bindender Vertrag kommt zwischen den Parteien erst zustande, wenn der Kunde mit Bezug auf ein bindendes Angebot von treaction bestellt oder treaction die Bestellung des Kunden bestätigt oder mit für den Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt.
- treaction behält sich ausdrücklich vor, Vertragsanfragen oder Einzelaufträge, die die Vermarktung von Sexartikeln, Potenzmitteln, Glücksspielen, Diätpillen oder vergleichbare Produkte zum Gegenstand haben, abzulehnen. Gleiches gilt für Arzneimittel im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. treaction lehnt Beauftragungen im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht verkehrsfähiger Produkte, wie insbesondere illegale Waffen oder Betäubungsmittel, ausdrücklich ab.
5 SERVICEZEITEN
- Die regulären Servicezeiten der treaction sind an Werktagen von Montag bis Freitag 8 bis 18.00 Uhr.
- Die Servicezeiten nach Absatz (1) können auf Anfrage bis 22 Uhr ausgedehnt werden und im Einzelfall von treaction auch am Wochenende angeboten werden.
- Bei den Marketing-In-One – eMail Paketen S-L ist maximal 1 Stunde kostenloser Support je Monat eingeschlossen. Ab dem Paket XL sind maximal 2 Stunden kostenloser Support je Monat eingeschlossen. Jede weitere Stunde wird mit einem Stundensatz von 99 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet. Nicht ausgenutzte kostenlose Supportstunden können nicht zwischen den Monaten übertragen werden.
6 PFLICHTEN UND MITWIRKUNG DES KUNDEN
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Zustellbarkeit von E-Mails wesentlich von einem hohen Senderscoring der IP-Adresse, von der aus die E-Mail versendet wird, abhängt. Von einer IP-Adresse mit niedrigem Senderscoring versandte E-Mails werden mit höherer Wahrscheinlichkeit als Spam behandelt. Der Kunde ist daher ausdrücklich dazu verpflichtet, die Einhaltung der jeweils im Empfängerland geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen sowie die in den Aufnahmekriterien der Certified Senders Alliance (online unter certified-senders.eu/dokumente/) aufgeführten Anforderungen einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass:
- von jedem Emailempfänger die erforderliche Einwilligungserklärung bzgl. der Zustellung und Auswertung von elektronischen Nachrichten vorliegt,
- der inhaltsverantwortliche Versender klar erkennbar ist und die E-Mails ein leicht erkennbares Impressum mit den erforderlichen Angaben enthalten,
- die Möglichkeit eines Widerrufs der Einwilligung in den Newsletterversand entsprechend der aktuell geltenden Bestimmungen realisiert wurde und
- kein nach den geltenden Regelungen und Bestimmungen unzulässiges Tracking (insbesondere: Einzeltracking) stattfindet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten in geeigneter Form und Qualität sowie in den angeforderten Datenformaten zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, von sämtlichen im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Daten ein geeignetes Backup zu erstellen. Ferner verhindert er durch geeignete Mittel, insbesondere den Einsatz von Virenscannern und Firewalls, dass von seinen Computersystemen aus unberechtigte Zugriffe auf fremde Computersysteme stattfinden oder schädigende Daten übermittelt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, treaction unaufgefordert darauf hinzuweisen, wenn die von ihm verfolgten Marketingkampagnen Produkte im Sinne der Regelung in § 4 (2) zum Gegenstand haben. Sollte der Kunde hiergegen verstoßen, bleibt treaction der Rücktritt vom gesamten Vertrag vorbehalten.
- Soweit für die Inanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden individuelle Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) erforderlich sind, wird der Kunde die Zugangsdaten geheim halten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und treaction unverzüglich davon zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
- Bei einem Verstoß gegen die in dieser Ziff. § 7 aufgeführten Pflichten des Kunden ist treaction berechtigt, Daten oder Inhalte des Kunden ganz oder vorläufig zu sperren oder Vertragsleistungen in sonstiger Weise einzustellen.
7 ABNAHME VON LEISTUNGEN
Ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (insbesondere bei der Freigabe von Entwürfen sowie bei Konfigurations-, Änderungs- oder sonstigen als Werkleistung erbrachten Programmierleistungen), so muss diese innerhalb einer Woche nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch den Lieferanten erfolgen. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abnahme oder Zurückweisung der Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen. In jedem Fall gilt die Abnahme mit der vorbehaltslosen Nutzung der Leistung als erfolgt.
8 BONITÄTSPRÜFUNGEN
treaction behält sich vor, Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss vorzunehmen. Sollte hierzu im Einzelfall die vorherige Einwilligung des potentiellen Kunden erforderlich sein, kann treaction ihre Vertragsannahme grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Kunde in die Einholung eines Bonitätschecks durch treaction einwilligt. Verweigert der Kunde seine Zustimmung, kommt der Vertrag nicht zustande.
9 VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG
- Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Soweit keine Preise vereinbart wurden, gelten die aktuell gültigen Listenpreise von treaction.
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Skonti oder sonstige Abzüge fällig. Der Kunde kommt ohne Weiteres 14 Kalendertage nach Rechnungszugang in Verzug.
- Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. treaction akzeptiert keine Schecks, Wechsel oder sonstigen Zahlungsmittel.
- Eine monatliche Vergütung ist erstmals mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig, wobei ein laufender Monat anteilig zu berechnen ist. Danach ist die Vergütung jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats an treaction zu überweisen.
- Nach tatsächlichem Aufwand berechnete Arbeiten wird treaction gemäß den geltenden Konditionen in Rechnung stellen.
- treaction hat das Recht, den Beginn der Leistungserbringung im Einzelfall von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig zu machen.
- Gerät der Kunde mit einer Forderung für mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, werden sämtliche ihm ggf. gewährten Rabatte oder sonstige Vergütungsreduzierungen hinfällig.
10 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG
- Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur aus solchen Ansprüchen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und ebenfalls entweder rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.
- Der Kunde darf seine Forderungen und Rechte aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung treactions an Dritte abtreten.
11 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Der Kunde teilt Störungen und Mängel unverzüglich nach Feststellung mit einer konkreten Beschreibung des Fehlers an treaction mit. Stellt sich heraus, dass die Fehlfunktion im Einflussbereich des Kunden liegt und nicht auf eine mangelhafte Leistungserbringung seitens treaction zurückgeht, kann treaction die durch die Fehlersuche und –bearbeitung entstandenen Kosten zu den geltenden Stundensätzen in Rechnung stellen.
- Ist für Vertragsleistungen ein Zugang zu Computersystemen erforderlich (insbesondere im Falle von ASP-Services) gewährleistet treaction eine Systemverfügbarkeit von 98 % im Kalenderjahr. Hierin nicht eingerechnet sind Zeiten für Pflege- und Wartungsarbeiten (updates etc.), die dem Kunden angemessene Zeit im Voraus mitgeteilt wurden und insgesamt nicht die Dauer von 5 Stunden pro Monat überschreiten.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung, soweit eine Abnahme erforderlich ist, 12 Monate ab Abnahme. Schadensersatzansprüche verjähren jedoch immer innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Für eine von treaction zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haftet treaction nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet treaction nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
- Soweit treaction kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet diese nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff 7.3 – 7.5 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen treaction aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- In jedem Fall und unabhängig vom Rechtsgrund ist die Haftung von treaction auf 10.000 EUR pro Jahr und Schadensfall beschränkt.
- Soweit Schadensersatzansprüche gegen treaction beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt diese Beschränkung bzw. dieser Ausschluss auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von treaction.
12 VERTRAULICHKEIT & REFERENZKUNDENNENNUNG
- Die Parteien werden sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim halten und sich jeder eigenen wirtschaftlichen Verwertung insoweit enthalten. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind solche Daten nicht erfasst, die bereits vor Mitteilung an die andere Partei nachweislich bekannt oder der Öffentlichkeit oder Fachwelt zu diesem Zeitpunkt zumindest zugänglich waren oder ihr nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden einer Partei zugänglich werden oder im Wesentlichen solchen Informationen entsprechen, die einer Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden oder gegenüber der zuständigen Behörde für den Zweck der zwischen treaction und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung, gegenüber einem Gericht oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bekannt gemacht werden müssen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Übermittlung der jeweiligen Daten.
- treaction ist unbeschadet der Regelung in Absatz (1) berechtigt, den Kunden in allen denkbaren Kommunikationsformen, z. B. auf der eigenen Webseite, in Broschüren und sonstigen Präsentationsmaterialien, als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde räumt treaction insoweit ein einfaches Nutzungsrecht an seinen Unternehmenskennzeichen ausschließlich zu diesem Zweck ein. Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunden und/oder der Nutzung von Unternehmenskennzeichen jederzeit in Textform (z.B. durch formlose E-Mail) widersprechen.
13 DATENSCHUTZ
Erhält treaction zur Vertragsausfüllung persönliche Daten (insbesondere E-Mail-Adressen von Newsletterempfängern) vom Kunden, wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass treaction als Auftragsdatenverabeiter tätig wird. Verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleibt der Kunde.
14 VERTRAGSDAUER, BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Für alle Leistungen aus dem Bereich 103 – Technologie
Es gelten die im Angebot und der Bestellung angegebenen Vertragslaufzeiten. Wird ein Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
Alle monatlich, wiederkehrenden Leistungen aus den Bereichen
- 101 – SEA/PPC
- 102 – SEO
- 104 – E-Mail-Marketing
- 105 – Web Design
- 106 – Shopsysteme / CMS
Können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es bestehen keine sonstigen Abreden zu diesem Vertrag. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
- Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kassel. treaction hat daneben die Wahl, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.